Antrag auf Räumung abgewiesen

aus: Indymedia

[b] Linienhof: Antrag auf Räumung abgewiesen
biggy 27.08.2011 15:39 Themen: Freiräume

Am 24.8.2011 wurde das Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren im Landgericht Berlin verkündet: Die einstweilige Verfügung vom 1.7., welche Räumungsversuche, wie den vom 29.6. oder andere Baumaßnahmen verbietet, wurde bestätigt.
Die neue Eigentümerin des Geländes, auf dem sich das Werkstattprojekt Linienhof befindet,
hatte versucht, sich das Eilverfahren zunutze zu machen und auch noch einen Antrag auf Räumung gestellt. Dieser wurde jedoch abgewiesen.

Die Verhandlung in der vorherigen Woche fand unter außergewöhnlichen hohen Sicherheitsvorkehrungen statt, angesichts der geringen teilnehmenden Personenzahl absurd.
Wer da vor wem geschützt werden sollte, blieb unklar.
50-80 Unterstützer_innen des Linienhofs hatten sich zeitgleich im Linienhof versammelt, um bei einem Brunch auf die Ergebnisse der Verhandlung zu warten. Doch die Urteilsverkündung wurde um eine Woche verschoben.

Der Anwalt der Eigentümerin hatte sich wie schon zuvor an der Strategie festgebissen, zu beweisen, daß das Projekt Linienhof und die Vereinsmitglieder, die als Zeugen auftraten, nicht existent seien. Dann war es auch noch der ganze eingetragene Verein, und die Vorstandsmitglieder mußten vor der Urteilsverkündung noch ihre Unterschriften beglaubigen lassen.

Ob aus Frust oder Dummheit sei dahingestellt – wie bekannt wurde, wurde die Polizei des zuständigen Abschnitts 31 telefonisch darüber informiert, daß der gerichtlich verfügte Baustopp auf dem Gelände des Linienhofes aufgehoben sei. Die Polizei war ihrerseits so schlau, sich beim Landgericht noch schlauer zu machen, und zu erfahren, daß genau das Gegenteil der Fall ist. Rechtliche Schritte werden sich vorbehalten.

linienhof.blogsport.de

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