[B] Linienhof: Urteilsverkündung verschoben
Verfasst von: Unterstützer_in. Verfasst am: 11.11.2011 – 20:32. Kommentare: 1
Eigentlich war schon vor der angesetzten Urteilsverkündung alles klar – doch dann kam alles anders…
Eigentlich war schon vor der angesetzten Urteilsverkündung alles klar:
Die Rechtslage scheint eindeutig, alles Wesentliche schon gesagt:
Die neue Grundstückseigentümer_in „Kles Gmbh“ fordert von den Nutzer_innen den Linienhof sofort zu verlassen.
Die extra zu dem Zweck der Räumung und anschließenden Bebauung des Grundstückes gegründete „Kles GmbH“ (die vorherigen BesitzerInnen und Baugruppengemeinsschaft haben das Grundstück an die Kles Gmbh verkauft) hat das Nutzungsverhältnis rund um den Linienhof gekündigt, ohne sich drüber zu streiten, ob es ein solches Verhältnis je gegeben hat. Das scheint der nur an der Räumung und Zerstörung des Projektes Linienhof interessierten GmbH egal zu sein.
Da Eigentum und Privatbesitz nun mal die höchste Güter in dieser Welt zu sein scheinen, soll das linke und soziale Werkstattprojekt Linienhof zugunsten eines Privatwohnhauses verschwinden.
Wohin? – Diese Frage stellt sich offenbar nur für die Nutzer_innen des Linienhofes –
das interessiert weder die Eigentümer_in noch die Politik in Berlin, so die Ansicht der offensichtlich CDU-konformen Karin Schopp (Geschäftsführerin Kles Gmbh).
Nach den Prinzipien des Rechtsstaats sprach nichts gegen die Überreichung des Räumungstitels an den Verein Kathedrale. Doch dann kam alles doch ein wenig anders:
Es ergab sich die Möglichkeit den Prozess vertagen zu lassen, denn der übereifrige Gegenanwalt, Gerald Süchting, hatte letzten Donnerstag 16 Uhr noch zwei Schriftsätze eingereicht hatte.
Anwalt Moritz Heusinger, Vertreter des Linienhofs, kritisierte die kurzfristige Zusendung der Schrifstücke, woraufhin der gegnerische Anwalt Dr. Gerald Süchting meint, in den
Schriftstücken stünde „eh nix wichtiges“ drin. Daraufhin kontert Heusinger: „Sie hätten ja wohl kaum zwei Schriftsätze geschrieben, wenn da nichts drin stände…“
Für Richter Hartmann war diese Argumentation und die Forderung nach mehr Zeit jedoch Nachvollziehbar – selbst eine Anwaltskanzlei benötigt mehr als einen Werktag um die Schriftstücke zu lesen, den Inhalt mit den Mandant_innen abzusprechen und eine eventuell Erwiderung zu schreiben. Weiter wurde von Anwalt Heusinger noch darauf hingewiesen, dass das Werkstattprojekt äußerst demokratische Strukturen hat und deshalb eine Beratung mit den Nutzer_innen naturgemäß eine angemessene Zeit erfordere.
Uns so sah es Richter Hartmann als gerecht an doch noch Zeit zur Beratung und Stellungnahme zu lassen. So wurde die Akte für diesen Tag geschlossen und die Nutzer_innen wurde eine weitere Woche Zeit für eine eventuelle Stellungnahme seitens des Linienhofes eingeräumt..
Minuten zuvor war die Güteverhandlung bereits gescheitert – es gab keinerlei Entgegenkommen seitens der Kles Gmbh, obwohl sich selbst Richter Hartmann für eine einvernehmliche Lösung des Konflikts ausgesprochen hatte und die Wichtigkeit solch unkommerzieller Freiräume hervorhob.
Die strengen Bauauflagen der Stadt verhinderten angeblich, dass die Kles GmbH unserem Projekt einen Teil ihres Neubaus, bzw. des Grundstückes zur Verfügung stellte. Der Anwalt des Linienhofs betonte, dass es lohne, beim Senat einen Antrag zu stellen, um die vermeintlichen Bedenken der Kles-Geschäftsführerin Karin Schopp zu zerstreuen. Eine „gewerbliche Nutzung“ seitens des Linienhofes auf dem Grundstück gemeinsam mit der Privatnutzung durch die Kles Gmbh wären surchaus Vorstellbar. Sowohl Heusinger als auch der Richter sahen darin die Chance für eine Lösung des Konfliktes.
Seitens der Kles Gmbh gab es aber großen Widerstand, nicht mal andeutungsweise
das Interesse sich um einen Kompromiss zu bemühen. Wenn es bei den Grundstückseigentümer_innen kein Interesse gibt den Konflikt zu lösen, ist es auch kein Wunder, dass es keine friedliche Koexistenz geben wird.
Der gegnerische Anwalt, Gerald Süchting, meinte lediglich zynisch: „Über Vergleiche können wir uns ja nach der Urteilsverkündung unterhalten.“
Na da sind wir doch mal gespannt wie Verhandlungsbereit diese Leute sein werden, wenn sie erst mal das vollstreckbare Urteil in ihren Händen halten…
Klingt nach „Klassenkampf von oben“!? Daher gab es am gleichen Abende eine Spontandemonstration, die sich auf den Linienhof http://linienhof.blogsport.de/ und den Wagenplatz Zomia http://zomia.blogsport.eu/ bezog.
[siehe http://de.indymedia.org/2011/11/319519.shtml ]
Bei den Unterstützer_innen des Hof kursiert jedoch schon länger die Parole „Auf zerstörten Projekten lässt sich nicht bauen“ – wir werden sehen was die Zukunft so bringt…
Nun noch zum Inhalt der späten Schriftsätze:
Der erste war wirklich völlig irrelevant. Der tolle Herr Anwalt der Kles GmbH hatte wohl doch Sorge, dass am Ende nicht das gewünschte Urteil gefällt wird und sich dafür nochmal ins Zeug gelegt. Dafür gibts ein autonomes Fleiß-Bienchen.
Der Linienhof würde die Zusendung weitere inhaltsleerer Schriftsätze begrüßen, wenn diese nur möglichst knapp bei Herrn Heusinger ankommen.
Der zweite Schriftsatz ist da schon interessanter. Es handelt sich um eine kurze Zusammenfassung von Mathias Greffrath, Mitglied der mittlerweile zerschlagenen
Baugruppe, die vorherigen Eigentümer_in des Linienhofes war.
Darin ist zu lesen:
„Daraufhin (im Übrigen war die Baugruppe der künftigen Mitbewohner des zu errichtenden Hauses wegen der Bauverzögerungen inzwischen zerfallen) beschließt Hortensia Völckers, um lang anhaltende öffentliche Diskussionen und weitere Zwischenfälle, die die Institution „Kulturstiftung“ beschädigen würden, das Grundstück zu verkaufen“.[Mathias Greffrath, Globalisierungskritiker, Chronik der Kontakte mit den Besetzern“]
Es folgt eine lange Aufzählung darüber, was ihm in den Jahren seiner Baugruppen-Zeit
alles Schreckliche und Schlimme widerfahren sei.
Aufgezählt werden unter Anderem Farbschmierereien, Störung öffentlicher Veranstaltung der Bauherr_innen in spe (Zitat: „Es kommt zu nadelstichartigen Go-Ins“ [sic!]), immer mal wieder andere Leute auf dem Hof und sogar die Post-Anschrift des Vereins soll sich bösartiger weise mal geändert haben…]
Dieses Schriftstück ist für den Prozess jedoch auch nicht relevant, allerdings bestätigt er wie wirkungsvoll die vielen kleinen Protestaktionen in Wirklichkeit waren. Es ist nicht selbstverständlich schriftlich solche Erfolge bestätigt zu bekommen.
Vielen Dank für Ihre Mühen, Herr Greffrath!
Die Unterstützer_innen des Linienhof haben offensichtlich eine Baugruppe auf dem Gewissen! R.I.P.
Die Urteilsverkündung findet nun am 21.11. um 9:00 Uhr statt:
Landgericht Berlin
Tegeler Weg 17 [S-Bahnhof Jungfernheide]
Raum 115 – Altbau
Vielen Dank an alle Unterstützer_innen! Schön, dass ihr immer da seid!
Bitte kommt zur Urteilsverkündung
Linienhof bleibt! Zomia bleibt!
Wir bleiben alle!